RS Vwgh 1995/5/30 95/13/0121

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Veröffentlicht am 30.05.1995
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

BAO §279 Abs1;
BAO §289;
EStG 1988 §107 Abs1;
EStG 1988 §107 Abs8;
EStG 1988 §39;

Rechtssatz

Ob die Behauptung des Abgabepflichtigen zutrifft, daß die erfolgten Veranlagungen gesetzwidrig seien, ist in der Prüfung der betroffenen Einkommensteuerbescheide zu untersuchen. In der Entscheidung über einen nach § 107 Abs 1 EStG 1988 gestellten Antrag hat die Behörde nach § 107 Abs 8 EStG 1988 vom Ergebnis der erfolgten Veranlagungen auszugehen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1995130121.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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