RS Vwgh 1995/5/30 95/05/0124

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Veröffentlicht am 30.05.1995
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

VVG §4 Abs2;

Rechtssatz

Weder aus § 4 Abs 2 VVG noch aus einer anderen Bestimmung dieses Gesetzes kann abgeleitet werden, daß nur dann ein Kostenvorauszahlungsbescheid erlassen werden dürfte, wenn dies "wirtschaftlich vernünftig" sei (hier hat die Behörde daher zu Recht keinen weiteren Kostenvoranschlag eingeholt).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1995050124.X03

Im RIS seit

03.05.2001

Zuletzt aktualisiert am

07.08.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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