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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
VVG §4 Abs2;Rechtssatz
Weder aus § 4 Abs 2 VVG noch aus einer anderen Bestimmung dieses Gesetzes kann abgeleitet werden, daß nur dann ein Kostenvorauszahlungsbescheid erlassen werden dürfte, wenn dies "wirtschaftlich vernünftig" sei (hier hat die Behörde daher zu Recht keinen weiteren Kostenvoranschlag eingeholt).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1995050124.X03Im RIS seit
03.05.2001Zuletzt aktualisiert am
07.08.2009