RS Vwgh 1995/5/31 92/01/1022

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Veröffentlicht am 31.05.1995
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
41/04 Sprengmittel Waffen Munition

Norm

B-VG Art130 Abs2;
WaffG 1986 §17 Abs2;
WaffG 1986 §7;

Rechtssatz

Kein dem Gesetz widersprechender Gebrauch des Ermessens ist zu erkennen, wenn das öffentliche Interesse an einer möglichsten Geringhaltung von Berechtigungen zur Führung von Faustfeuerwaffen durch ein wesentliches Ansteigen derartiger Bewilligungen - verursacht durch analoges Vorgehen in mit dem Beschwerdefall vergleichbaren Fällen - gefährdet ist (hier: Kaufmann, der häufig mit höheren Geldbeträgen unterwegs ist).

Schlagworte

Ermessen

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1992011022.X03

Im RIS seit

25.04.2001

Zuletzt aktualisiert am

24.09.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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