RS Vwgh 1995/5/31 94/16/0230

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Veröffentlicht am 31.05.1995
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

FinStrG §25 Abs1;
FinStrG §48 Abs1 lita;

Rechtssatz

Die Frage, ob der Beschuldigte damit rechnen mußte, daß die von ihm angeordnete, nach § 48 Abs 1 lit a FinStrG erfolgte Verletzung der Verschlußsicherheit leicht entdeckt werden konnte, läßt keine unmittelbaren Rückschlüsse auf eine Geringfügigkeit des ihm anzulastenden Verschuldens zu.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1994160230.X03

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

05.01.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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