RS Vwgh 1995/5/31 92/01/1022

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Veröffentlicht am 31.05.1995
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Index

41/04 Sprengmittel Waffen Munition

Norm

WaffG 1967 §17;
WaffG 1967 §18;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0128/76 E 27. September 1977 RS 3

Stammrechtssatz

Die Bejahung der Bedarfsfrage setzt voraus, daß die Gefahr eine solche ist, daß ihr unter Berücksichtigung aller maßgebenden Umstände am zweckmäßigsten mit Waffengewalt (d. h. mit Einsatz von Faustfeuerwaffen) begegnet werden kann. (Hinweis auf E vom 7.6.1977, Zl. 0398/77)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1992011022.X01

Im RIS seit

25.04.2001

Zuletzt aktualisiert am

24.09.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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