RS Vwgh 1995/5/31 94/01/0778

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 31.05.1995
beobachten
merken

Index

40/01 Verwaltungsverfahren
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AsylG 1991 §16 Abs1;
AVG §37;
AVG §45 Abs2;

Rechtssatz

Selbst eine bewußt unvollständige Angabe des Asylwerbers iZm einem früheren Aufenthalt in Österreich läßt noch nicht den Schluß zu, daß auch die Behauptungen des Asylwerbers hinsichtlich seiner Fluchtgründe nicht den Tatsachen entsprächen.

Schlagworte

Beweiswürdigung antizipative vorweggenommene Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Freie Beweiswürdigung Vorweggenommene antizipative Beweiswürdigung freie Beweiswürdigung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1994010778.X04

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten