RS Vwgh 1995/5/31 94/01/0778

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Veröffentlicht am 31.05.1995
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AsylG 1991 §1 Z1;
AsylG 1991 §16 Abs1;
AVG §37;
AVG §45 Abs2;
AVG §58 Abs2;
VwGG §42 Abs2 Z3 litc;

Rechtssatz

Daß dem Asylwerber gegen "Bezahlung" schikanös eine Waffe in die Hand gedrückt wurde, um ihm dieselbe sogleich wieder abzunehmen und ihn der Begehung verbotenen Waffenbesitzes zu beschuldigen, ist vor dem Hintergrund der außergewöhnlichen Verhältnisse im Kosovo nicht von vorneherein unglaubwürdig.

Schlagworte

Begründungspflicht und Verfahren vor dem VwGH Begründungsmangel als wesentlicher Verfahrensmangel Beweiswürdigung antizipative vorweggenommene Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Freie Beweiswürdigung Vorweggenommene antizipative Beweiswürdigung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1994010778.X02

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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