RS Vwgh 1995/5/31 94/01/0778

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Veröffentlicht am 31.05.1995
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AsylG 1968 §16 Abs1;
AVG §37;
AVG §45 Abs2;

Rechtssatz

Ohne deshalb unglaubwürdig zu sein, konnte der Asylwerber, der ausgesagt hatte, bei einem früheren Aufenthalt in Österreich keine strafbaren Handlungen begangen zu haben, auch angesichts der Tatsache, daß er vom Landesgericht zur Aufenthaltsermittlung ausgeschrieben worden ist, der Meinung sein, keine strafbare Handlung begangen zu haben.

Schlagworte

Beweiswürdigung antizipative vorweggenommene Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Freie Beweiswürdigung Vorweggenommene antizipative Beweiswürdigung freie Beweiswürdigung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1994010778.X03

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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