RS Vwgh 1995/6/14 94/12/0065

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Veröffentlicht am 14.06.1995
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Index

63/02 Gehaltsgesetz

Norm

GehG 1956 §12 Abs3;

Rechtssatz

Eine Vortätigkeit iSd § 12 Abs 3 GehG ist für die erfolgreiche Verwendung eines Beamten von Bedeutung, wenn sie sich als eine ihrer Ursachen darstellt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1994120065.X01

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

24.04.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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