Index
001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
AsylG 1968 §1 idF 1974/796;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1993/11/26 93/01/0730 1 (hier: Frage nach Vorstrafen)Stammrechtssatz
Der Asylwerber mußte die Frage der Beh, ob er gesucht wurde, im vorliegenden Kontext, in dem es ausschließlich um die Begehung strafbarer Handlungen ging, nicht so verstehen, daß darunter auch gegen ihn gerichtete Maßnahmen iZm den von ihm geschilderten Fluchtgründen fallen (Hinweis E 9.9.1993, 92/01/1028).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1994190625.X03Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
07.08.2009