RS Vwgh 1995/6/20 94/19/0625

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Veröffentlicht am 20.06.1995
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Norm

AsylG 1968 §1 idF 1974/796;
FlKonv Art1 AbschnA Z2;
VwRallg;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1993/11/26 93/01/0730 1 (hier: Frage nach Vorstrafen)

Stammrechtssatz

Der Asylwerber mußte die Frage der Beh, ob er gesucht wurde, im vorliegenden Kontext, in dem es ausschließlich um die Begehung strafbarer Handlungen ging, nicht so verstehen, daß darunter auch gegen ihn gerichtete Maßnahmen iZm den von ihm geschilderten Fluchtgründen fallen (Hinweis E 9.9.1993, 92/01/1028).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1994190625.X03

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

07.08.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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