RS Vwgh 1995/6/20 94/19/0625

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Veröffentlicht am 20.06.1995
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AsylG 1968 §1 idF 1974/796;
AsylG 1968 §16 Abs1;
AVG §39 Abs2;
AVG §45 Abs2;
VwGG §42 Abs2 Z3 litc;

Rechtssatz

Aus der näheren Darstellung eines bereits bei der Erstbefragung erhobenen Vorbringens, dessen Detaillierung von der Behörde erster Instanz nicht gefordert worden war, kann die Behörde zweiter Instanz noch nicht auf die Unglaubwürdigkeit des Gesamtvorbringens schließen.

Schlagworte

freie Beweiswürdigung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1994190625.X02

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

07.08.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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