RS Vwgh 1995/6/23 95/17/0149

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Veröffentlicht am 23.06.1995
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §69 Abs2;
VwGG §45 Abs2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH B 1990/03/20 90/06/0013 1

Stammrechtssatz

Wird der Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens nicht innerhalb der im Gesetz bestimmten Frist gestellt, so ist er als verspätet zurückzuweisen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1995170149.X02

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

20.05.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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