RS Vwgh 1995/6/27 95/04/0046

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Veröffentlicht am 27.06.1995
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Index

21/03 GesmbH-Recht
50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1994 §13 Abs7;
GewO 1994 §91 Abs2;
GmbHG §15 Abs1;
GmbHG §18 Abs1;
GmbHG §21;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1995/03/21 95/04/0028 1

Stammrechtssatz

Im Hinblick auf die Befugnisse, die dem Geschäftsführer einer GmbH nach dem GmbHG zustehen, ist bei einem langjährigen allein vertretungsbefugten Geschäftsführer einer GmbH das Vorliegen eines maßgebenden Einflusses auf den Betrieb der Geschäfte jedenfalls anzunehmen (Hinweis E 21.12.1993, 93/04/0078). Daran ändert auch nichts, daß ein alleinvertretungsbefugter handelsrechtlicher Geschäftsführer weder einziger Geschäftsführer noch Gesellschafter der GmbH ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1995040046.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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