RS Vwgh 1995/6/28 94/16/0159

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Veröffentlicht am 28.06.1995
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Index

32/06 Verkehrsteuern

Norm

GrEStG 1955 §1;
GrEStG 1955 §4 Abs1 Z2 lita;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):94/16/0160 Besprechung in:AnwBl 1996/1, S 13 - 17;

Rechtssatz

Haben sich Kaufinteressenten vor dem Erwerb der Liegenschaftsanteile zu einem gemeinsamen Baubeschluß zusammengefunden, noch bevor ein Käufer für eine bestimmte Wohnung des zu errichtenden Gebäudes gefunden war, und wurden die restlichen Miteigentumsanteile von zusätzlich hinzutretenden Kaufinteressenten erst zu einem Zeitpunkt erworben, zu dem der Rohbau bereits fertiggestellt war, so kann von einem einheitlichen Erwerbsvorgang durch die beiden Gruppen von Kaufinteressenten nicht mehr gesprochen werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1994160159.X06

Im RIS seit

03.04.2001

Zuletzt aktualisiert am

29.06.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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