RS Vwgh 1995/6/28 90/16/0085

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Veröffentlicht am 28.06.1995
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §28 Abs1 Z3;

Rechtssatz

Was die Ausführungen des Bf bezüglich anderer möglicher Sachverhalte betrifft, genügt es, darauf hinzuweisen, daß nicht irgendein fiktiver Sachverhalt, sondern nur der dem Beschwerdeverfahren zugrundeliegende maßgeblich ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1990160085.X07

Im RIS seit

07.06.2001

Zuletzt aktualisiert am

03.10.2018
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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