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63/01 Beamten-DienstrechtsgesetzNorm
BDG 1979 §40 Abs2;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 86/12/0001 E 15. Februar 1988 VwSlg 12629 A/1988 RS 3Stammrechtssatz
Für die Beurteilung der Frage der Verwendungsänderung bei Ausübung der Vertretungstätigkeit für einen Abteilungsleiter ist entscheidend, ob der Beamte für ständig - und nicht nur fallweise -
zum Vertreter des Abteilungsleiters bestellt worden ist oder nicht. Dem Umfang der Vertretungstätigkeit kommt hingegen keine maßgebliche Bedeutung zu.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1994120237.X02Im RIS seit
07.11.2001Zuletzt aktualisiert am
07.07.2011