RS Vwgh 1995/6/28 94/12/0237

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Veröffentlicht am 28.06.1995
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Index

63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

BDG 1979 §40 Abs2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 86/12/0001 E 15. Februar 1988 VwSlg 12629 A/1988 RS 3

Stammrechtssatz

Für die Beurteilung der Frage der Verwendungsänderung bei Ausübung der Vertretungstätigkeit für einen Abteilungsleiter ist entscheidend, ob der Beamte für ständig - und nicht nur fallweise -

zum Vertreter des Abteilungsleiters bestellt worden ist oder nicht. Dem Umfang der Vertretungstätigkeit kommt hingegen keine maßgebliche Bedeutung zu.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1994120237.X02

Im RIS seit

07.11.2001

Zuletzt aktualisiert am

07.07.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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