RS Vwgh 1995/6/28 94/01/0790

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Veröffentlicht am 28.06.1995
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AsylG 1991 §1 Z1;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 94/01/0791

Rechtssatz

Die Befehlsverweigerung durch einen Angehörigen der rumänischen Polizei iZm den Bergarbeiterstreiks im Sommer 1990 und die Information der Presse über die näheren Umstände durch den Asylwerber sind Ausdruck einer von der in seinem Heimatland herrschenden abweichenden Gesinnung, die die Flüchtlingseigenschaft iSd § 1 Z 1 AsylG 1991 indiziert (hier aber fehlender Konnex zur Ausreise).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1994010790.X01

Im RIS seit

03.04.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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