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41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AsylG 1991 §1 Z1;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 94/01/0791Rechtssatz
Die Befehlsverweigerung durch einen Angehörigen der rumänischen Polizei iZm den Bergarbeiterstreiks im Sommer 1990 und die Information der Presse über die näheren Umstände durch den Asylwerber sind Ausdruck einer von der in seinem Heimatland herrschenden abweichenden Gesinnung, die die Flüchtlingseigenschaft iSd § 1 Z 1 AsylG 1991 indiziert (hier aber fehlender Konnex zur Ausreise).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1994010790.X01Im RIS seit
03.04.2001