RS Vwgh 1995/6/29 94/18/0936

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Veröffentlicht am 29.06.1995
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
40/01 Verwaltungsverfahren
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AVG §63 Abs3;
FrG 1993 §37 Abs1;
FrG 1993 §37 Abs2;
FrG 1993 §54 Abs1;
VwRallg;

Rechtssatz

Eine Berufung, die "auf die unrichtige rechtliche Beurteilung der von mir (Anm: dem Fremden) geltend gemachten Abschiebungshindernisse bezüglich Namibia" gestützt wird, ist ausreichend begründet. Der Fremde macht damit hinreichend deutlich, womit er seinen Standpunkt vertreten zu können glaubt. Es ist erkennbar, daß er sich auf die in der Begründung des erstinstanzlichen Bescheides angeführten, von ihm geltend gemachten und seiner Ansicht nach zu einer Unzulässigkeit der Abschiebung seiner Person nach Namibia führenden Umstände bezogen hat.

Schlagworte

Individuelle Normen und Parteienrechte Auslegung von Bescheiden und von Parteierklärungen VwRallg9/1

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1994180936.X01

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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