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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AufG 1992 §9 Abs1;Rechtssatz
Ein ausdrücklicher Hinweis auf das in § 9 Abs 1 AufenthaltsG 1992 genannte Register als Erkenntnisquelle ist in der Begründung des Bescheides betreffend die Abweisung eines Antrages auf Gewährung einer Aufenthaltsberechtigung nach § 9 Abs 3 AufenthaltsG 1992 nicht erforderlich.
Schlagworte
Begründungspflicht und Verfahren vor dem VwGH Begründungsmangel als wesentlicher VerfahrensmangelEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1995181052.X02Im RIS seit
12.06.2001