RS Vwgh 1995/6/30 93/12/0205

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Veröffentlicht am 30.06.1995
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren
63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

AVG §56;
BDG 1979 §43;
VwGG §27;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 93/12/0207

Rechtssatz

Die Rechtsordnung räumt dem Beamten kein (im Wege einer Säumnisbeschwerde durchsetzbares) Recht auf Erwirkung eines Feststellungsbescheides dahin ein, daß die mit der Bearbeitung seiner Anträge befaßten Organwalter ihre Dienstpflichten verletzt hätten.

Schlagworte

Anspruch auf Sachentscheidung Besondere Rechtsgebiete Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung Feststellungsbescheide

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1993120205.X01

Im RIS seit

03.04.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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