RS Vwgh 1995/7/18 95/14/0026

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Veröffentlicht am 18.07.1995
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
50/01 Gewerbeordnung
50/02 Sonstiges Gewerberecht

Norm

EStG 1988 §22 Z1 litb;
GewO 1973 §103 Abs1 litb Z4;
GewO 1973 §126 Z29 idF 1993/029;
GewO 1973 §183 idF 1993/029;
GewO 1973 §376 Z14a idF 1993/029;
GewRNov 1992;

Rechtssatz

Die Verkehrsauffassung unterscheidet nicht zwischen den Begriffen "Unternehmensberater" und "Betriebsberater", wofür auch spricht, daß mit der GewRNov 1992, BGBl 1993/029, die GewO 1973 auf den erstgenannten Begriff übergegangen ist, wobei in den Erläuterungen zur Regierungsvorlage, 635 BlgNR 18 GP, 93, von einer unveränderten Übernahme die Rede ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1995140026.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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