RS Vwgh 1995/7/18 91/14/0211

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Veröffentlicht am 18.07.1995
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §212a Abs5;

Rechtssatz

Wird infolge Erledigung der für die Aussetzung der Einhebung der Abgabenschuld Anlaß gebenden Berufung am selben Tag der Ablauf der Aussetzung der Einhebung iSd § 212a Abs 5 BAO verfügt, so entspricht diese Vorgangsweise der Abgabenbehörde dem Gesetz.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1991140211.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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