RS Vwgh 1995/7/20 95/07/0041

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Veröffentlicht am 20.07.1995
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

VwRallg;
WRG 1959 §111 Abs1;
WRG 1959 §124;

Rechtssatz

Eine Wasserbucheintragung vermag eine im zugrundeliegenden wasserrechtlichen Bewilligungsbescheid enthaltene Befristung nicht aufzuheben. Daß Eintragungen im Wasserbuch unter der Rubrik "Dauer der wasserrechtlichen Bewilligung" den Vermerk "unbeschränkt" enthalten, ändert daran nichts.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1995070041.X01

Im RIS seit

12.11.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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