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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
VwRallg;Rechtssatz
Eine Wasserbucheintragung vermag eine im zugrundeliegenden wasserrechtlichen Bewilligungsbescheid enthaltene Befristung nicht aufzuheben. Daß Eintragungen im Wasserbuch unter der Rubrik "Dauer der wasserrechtlichen Bewilligung" den Vermerk "unbeschränkt" enthalten, ändert daran nichts.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1995070041.X01Im RIS seit
12.11.2001