RS Vwgh 1995/7/20 92/07/0144

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Veröffentlicht am 20.07.1995
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

AVG §37;
AVG §45 Abs2;
WRG 1959 §32 Abs2 litc;

Rechtssatz

Das Gutachten eines wasserbautechnischen Amtssachverständigen ist für den VwGH dann nicht schlüssig, wenn dieser eine verstärkte Gefährdung des Grundwassers durch die geplante Erweiterung einer schon bestehender Naßbaggerung prognostiziert, obwohl mangels entsprechender Erhebungen der tatsächlichen Verhältnisse nicht einmal gesichert feststeht, ob bereits eine entsprechende Abdichtung zwischen Teich und Grundwasser erfolgt ist und deshalb die Vertiefung des Teichs zu einer Verschlechterung der Qualität des Grundwassers führen würde.

Schlagworte

Beweismittel Sachverständigenbeweis Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweismittel Sachverständigenbeweis

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1992070144.X01

Im RIS seit

12.11.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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