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41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AsylG 1991 §1 Z1;Rechtssatz
Allein aus der Tatsache der Besorgung eines Reisepasses und eines Personalausweises (mit anderen Personaldaten) kann nicht auf das Nichtvorliegen der Flüchtlingseigenschaft rückgeschlossen werden, wenn nicht geklärt wird, ob es lediglich die beabsichtigte Flucht war, die den Asylwerber dazu veranlaßte.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1994200820.X02Im RIS seit
20.11.2000