RS Vwgh 1995/7/26 92/15/0049

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 26.07.1995
beobachten
merken

Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

FinStrG §23;
FinStrG §33 Abs5;

Rechtssatz

Ausführungen zur Frage des Vorliegens eines Erschwerungsgrundes bzw zur Höhe der Strafbemessung (Hier: Der Beschuldigte hat einen Dritten dazu bestimmt, eine gefälschte Rechnung auszustellen, um so zu einer hohen Betriebsausgabe bzw zu einem hohen Vorsteuerabzug zu gelangen; Verhängung einer Geldstrafe in der Höhe von 60000 öS ausgehend von einem Verkürzungsbetrag in der Höhe von ca 85162 öS).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1992150049.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten