RS Vwgh 1995/7/26 94/15/0228

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 26.07.1995
beobachten
merken

Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

AbgEO §78 Abs1;
BAO §232;

Rechtssatz

Die materielle Richtigkeit des der Vollstreckungshandlung zugrundeliegenden Titels ist im Verfahren betreffend den Sicherstellungsauftrag zu prüfen. Auf den Einwand des Abgabenschuldners, die Vollstreckungsbehörde müsse eine "besondere Gefahrenbescheinigung dartun", braucht die Vollstreckungsbehörde nicht einzugehen (Hinweis: E 18.10.1957, 2331/55, VwSlg 1713 F/1957).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1994150228.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten