RS Vwgh 1995/7/26 95/16/0169

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Veröffentlicht am 26.07.1995
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

FinStrG §114;
FinStrG §136;
FinStrG §137;
FinStrG §93 Abs2;

Rechtssatz

Für die Rechtmäßigigkeit eines Hausdurchsuchungsbefehles reicht zunächst allein der Verdacht eines Finanzvergehens aus. Daß der Verdächtige ein Finanzvergehen begangen hat, braucht dabei im Zeitpunkt der Erlassung des Hausdurchsuchungsbefehles noch nicht nachgewiesen zu sein, weil diese Aufgabe erst dem Untersuchungsverfahren nach den §§ 114 ff FinStrG und dem Straferkenntnis zukommt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1995160169.X07

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

20.04.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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