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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AsylG 1991 §1 Z1;Rechtssatz
Die illegale Einreise eines Asylwerbers ist nicht atypisch für jemanden, der seine Heimat aus Konventionsgründen verläßt. Aus dem Umstand, daß der Asylwerber nicht schon im Drittland einen Asylantrag gestellt hat, ergibt sich auch nicht die Unglaubwürdigkeit seiner Angaben über seine Furcht vor Verfolgung in seinen Heimatstaat (im Beschwerdefall hat die belangte Behörde die Abweisung des Asylantrages nur auf das Nichtvorliegen der Flüchtlingseigenschaft iSd § 1 Z 1 AsylG 1991 gestützt).
Schlagworte
freie BeweiswürdigungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1994200722.X02Im RIS seit
20.11.2000