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41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AsylG 1991 §1 Z1;Rechtssatz
Gegen Familienangehörige gerichtete Verfolgungshandlungen können AUSNAHMSWEISE zur Abrundung des Gesamtbildes bei Prüfung der Frage einer begründeten Furcht vor Verfolgung herangezogen werden (hier: Gifttod des Onkels des nigerianischen Asylwerbers stellt mangels zwingender Indizien auch angesichts der Einstellung polizeilicher Erhebungen keine "mittelbare staatliche Verfolgung" dar).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1994191367.X03Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
25.06.2009