RS Vwgh 1995/7/27 94/19/1369

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Veröffentlicht am 27.07.1995
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Norm

AsylG 1991 §1;
FlKonv Art1 AbschnA Z2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1993/04/21 92/01/1121 2

Stammrechtssatz

Aus der Aufforderung, sich zu einem bestimmten Zeitpunkt in einer Kaserne zu melden, und aus dem Nichtbefolgen dieser Aufforderung kann individuelle politische Verfolgung nicht abgeleitet werden. Dies ergibt sich daraus, daß eine wegen Verweigerung der Ableistung des Militärdienstes bzw wegen Desertation drohende, auch strenge Bestrafung nicht als Verfolgung iSd FlKonv gewertet werden kann (Hinweis E 30.11.1992, 92/01/0718).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1994191369.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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