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41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AsylG 1991 §1 Z1;Rechtssatz
Die - unbekämpft gebliebene - "Ablehnung" des nigerianischen Distriktschefs hinsichtlich der Übernahme des väterlichen Besitzes durch den Asylwerber und seine Mutter stellt mangels der erforderlichen Intensität in die vom Staat zu schützende Sphäre des einzelnen keine Verfolgung iSd § 1 Z 1 AsylG 1991 dar.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1994191367.X02Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
25.06.2009