RS Vwgh 1995/7/28 95/02/0145

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 28.07.1995
beobachten
merken

Index

60/03 Kollektives Arbeitsrecht

Norm

ArbVG §4 Abs2;
ArbVG §5 Abs1;

Beachte

Besprechung in: DRdA 1996/3 S 215-218;

Rechtssatz

Ein Fußballverein kann seine Tätigkeit (der Teilnahme von Fußballbewerben) weiter ausführen, ohne gezwungen zu sein, der Fußball-Bundesliga beizutreten; daß die Ausübung dieser Tätigkeit im Rahmen der ersten und zweiten Divsion den Beitritt zur Fußball-Bundesliga voraussetzt, ändert nichts an der Freiwilligkeit des Beitrittes, hat es der Fußballverein doch in der Hand, sich freiwillig für die Teilnahme in den Bewerben der ersten und zweiten Division zu entscheiden. Damit sind aber die Voraussetzungen für die Kollektivvertragsfähigkeit iSd § 4 Abs 2 ArbVG der Fußball-Bundesliga gegeben.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1995020145.X01

Im RIS seit

29.01.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten