RS Vwgh 1995/8/2 93/13/0167

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Veröffentlicht am 02.08.1995
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

FinStrG §82 Abs1;

Rechtssatz

Voraussetzung für die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens ist das Vorliegen hinreichender tatsächlicher Anhaltspunkte, welche die Annahme der Wahrscheinlichkeit solcher Umstände rechtfertigen, aus denen nach der Lebenserfahrung auf ein Finanzvergehen geschlossen werden kann (Hinweis E 6.4.1995, 93/15/0071; E 30.5.1995. 95/13/0112; Fellner, Kommentar zum FinStrG, § 80 - § 84, Anm 7b und 7c).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1993130167.X03

Im RIS seit

24.01.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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