RS Vwgh 1995/8/3 94/10/0026

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Veröffentlicht am 03.08.1995
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Index

82/05 Lebensmittelrecht

Norm

LMG 1975 §7 Abs1 litb;
LMG 1975 §74 Abs2 Z1;

Rechtssatz

§ 7 Abs 1 lit b LMG 1975 verbietet nicht schlechthin das Inverkehrbringen wertgeminderter Lebensmittel. Tatbestandsmäßig ist deren Inverkehrbringen im gegebenen Zusammenhang nur dann, wenn die Wertminderung nicht deutlich und allgemein kenntlich gemacht ist. Zweck dieser Regelung ist die Information der Konsumenten über eine allfällige Wertminderung von Lebensmittel.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1994100026.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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