RS Vwgh 1995/8/3 93/10/0242

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Veröffentlicht am 03.08.1995
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Index

80/02 Forstrecht

Norm

ForstG 1975 §17;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1994/04/18 94/10/0007 2

Stammrechtssatz

Ist in der Gemeinde eine ausreichende Baulandreserve auf Nichtwaldflächen vorhanden, die für eine Verbauung zur Verfügung stehen, dann kann nicht von einem Überwiegen des öffentlichen Interesses an der Rodung einer Waldfläche für Bauzwecke die Rede sein (Hinweis E 19.11.1990, 90/10/0156).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1993100242.X02

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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