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L55005 Baumschutz Landschaftsschutz Naturschutz SalzburgNorm
NatSchG Slbg 1993 §45 Abs1;Rechtssatz
Ein Zwangsmittel führt nur dann zum Ziel, wenn es den mit dem Titelbescheid aufgetragenen Zustand herstellt (Hinweis E 22.10.1991, 90/07/0173). Im Beschwerdefall wird mit dem Titelbescheid die Beseitigung einer Bootslagerhalle aufgetragen; der aufgetragene Zustand ist erst dann hergestellt, wenn die auf dem Grundstück errichteten Bauteile sich nicht mehr auf dem Grundstück befinden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1995100067.X07Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
07.08.2009