RS Vwgh 1995/8/24 95/04/0069

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Veröffentlicht am 24.08.1995
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
50/01 Gewerbeordnung

Norm

AVG §58 Abs1;
AVG §58 Abs2;
AVG §59 Abs1;
GewO 1994 §360 Abs1;
GewO 1994 §74 Abs2;

Rechtssatz

Für eine von den Erfordernissen des § 58 ff AVG über Inhalt und Form der Bescheide losgelöste schlüssige Genehmigung einer Betriebsanlage bietet die GewO 1994 keinen Anhaltspunkt.

Schlagworte

Spruch und Begründung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1995040069.X02

Im RIS seit

19.01.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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