RS Vwgh 1995/8/29 95/05/0196

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Veröffentlicht am 29.08.1995
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §62 Abs1;
B-VG Art131 Abs1 Z1;
VwGG §26 Abs2;
VwGG §34 Abs1;

Beachte

Serie (erledigt im gleichen Sinn): 95/05/0197 B 29. August 1995

Rechtssatz

Selbst wenn ein Bescheid vor seiner auch an den Bf erfolgten Zustellung angefochten wird, wird damit das Beschwerderecht verbraucht und kann nach der Zustellung nicht nochmals Beschwerde erhoben werden (Hinweis Dolp, Die Verwaltungsgerichtsbarkeit, dritte Aufl, 451).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1995050196.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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