RS Vwgh 1995/8/30 94/16/0295

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Veröffentlicht am 30.08.1995
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Index

32/06 Verkehrsteuern
81/02 Sonstiges Wasserrecht

Norm

GrEStG 1955 §16 Abs1;
GrEStG 1955 §20;
WBFG 1948 §17 Abs1 idF 1969/299;
WBFG 1985 §31 Abs1;
WBFG 1985 §32 Abs1 idF 1985/487;

Rechtssatz

Spätere Änderungen (hier Gewährung eines Bundeszuschusses nach dem WBFG ca 3 Jahre nach der Enteignung der Grundstücke) können eine entstandene Steuerschuld nur dann zum Wegfall bringen, wenn sie einen steuervernichtenden Tatbestand erfüllen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1994160295.X03

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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