RS Vwgh 1995/8/30 94/16/0299

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Veröffentlicht am 30.08.1995
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Index

32/06 Verkehrsteuern

Norm

GrEStG 1987 §2 Abs3;

Rechtssatz

Es ist nicht zulässig, daß der Abgabepflichtige zwar für die begünstigte Fläche einen "Verkehrswert" annimmt und für die nichtbegünstigte Fläche die Bewertungsmethode wechselt, indem er die Differenz zwischen vereinbartem Kaufpreis und dem Verkehrswert der begünstigten Fläche heranzieht.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1994160299.X03

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

27.10.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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