RS Vwgh 1995/8/30 94/16/0299

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Veröffentlicht am 30.08.1995
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32/06 Verkehrsteuern

Norm

GrEStG 1955 §2 Abs3;
GrEStG 1987 §2 Abs3;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 3023/80 E 23. Juni 1983 RS 1(hier: GrEStG 1987 heranzuziehen)

Stammrechtssatz

Im Fall der Verwirklichung des grunderwerbsteuerrechtlich begünstigten Zweckes nur auf einzelnen Flächenteilen ist unter Beachtung des § 2 Abs 3 GrEStG 1955 in einheitlicher Beurteilung des ganzen Erwerbsvorganges zu untersuchen, ob der begünstigte Zweck als aufgegeben oder (noch) aufrechterhalten

anzusehen ist (Hinweis E 29.9.1977, 1652/74, VwSlg 5167 F/1977).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1994160299.X01

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

27.10.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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