RS Vwgh 1995/8/31 95/19/0326

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Veröffentlicht am 31.08.1995
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
82/02 Gesundheitsrecht allgemein
82/05 Lebensmittelrecht

Norm

AufG 1992 §5 Abs1;
BazillenausscheiderG §7;
BazillenausscheiderG §9;
FrG 1993 §10 Abs1 Z4;
LMG 1975 §20;
LMG 1975 §74;

Rechtssatz

Verstöße gegen das BazillenausscheiderG und LMG 1975 sind gerade wegen ihrer Begehung im Gastronomiebetrieb und der hiedurch möglicherweise entstehenden Gefahren für Gäste geeignet, die öffentliche Ordnung und Sicherheit iSd § 10 Abs 1 Z 4 FrG 1993 zu gefährden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1995190326.X01

Im RIS seit

02.05.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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