RS Vwgh 1995/9/4 95/10/0103

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Veröffentlicht am 04.09.1995
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80/02 Forstrecht

Norm

ForstG 1975 §13 Abs1;
ForstG 1975 §13 Abs2;
ForstG 1975 §13 Abs3;
ForstG 1975 §172 Abs6 lita;

Rechtssatz

Es ist allgemein bekannt, daß die Entfernung der Humusschicht (hier durch "Abschiebung und Aufreißen des Bodenmaterials") eine den Pflanzenwuchs nicht fördernde, sondern hindernde Maßnahme ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1995100103.X02

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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