RS VwGH Erkenntnis 1995/09/05 94/08/0252

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Veröffentlicht am 05.09.1995
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Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 95/08/0001 Rechtssatz

Für die Zumutbarkeit einer Beschäftigung innerhalb des Wohnortes oder Aufenthaltsortes des Arbeitslosen sind ausschließlich die Kriterien des § 9 Abs 2 AlVG maßgebend. Demnach ist auf die Gefährdung der Versorgung der Familienangehörigen, zu deren Unterhalt der Arbeitslose verpflichtet ist, nicht Bedacht zu nehmen (hier: Betreuung von Kleinkindern, darunter eines hörgeschädigten Kindes durch den Alleinerzieher; Hinweis E 3.7.1986, 85/08/01979, E 12.2.1987, 86/08/0167, E 12.2.1988, 86/08/0194).

Im RIS seit
18.10.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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