RS Vwgh 1995/9/5 94/08/0148

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Veröffentlicht am 05.09.1995
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
62 Arbeitsmarktverwaltung
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

AlVG 1977 §12 Abs6 litc;
AlVG 1977 §12 Abs9;
AlVG 1977 §5 Abs2 litc;
EStG 1988 §2 Abs3 Z3;
EStG 1988 §2 Abs3 Z6;

Rechtssatz

Bei der Ermittlung des allein relevanten Einkommens aus selbständiger Erwerbstätigkeit kommt es aber trotz des Hinweises auf § 2 Abs 2 EStG 1988 im § 12 Abs 9 AlVG nur auf das Einkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit, um dessen Ermittlung es ja nach § 12 Abs 6 lit c AlVG iVm § 12 Abs 9 AlVG geht, an. Dieses Einkommen ist zwar auch aus den Einkünften aus Gewerbebetrieb iSd § 2 Abs 3 Z 3 EStG 1988 (Hinweis E 5.9.1995, 94/08/0098), grundsätzlich aber nicht aus jenen aus Vermietung und Verpachtung iSd § 2 Abs 3 Z 6 EStG 1988 zu ermitteln, weil (und sofern) letztere nur aus der mittelbaren Nutzung des eigenen Vermögens, die keine selbständige Erwerbstätigkeit iSd § 12 Abs 6 lit c AlVG darstellt, resultieren (Hinweis E 16.6.1992, 91/08/0149, 0150).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1994080148.X03

Im RIS seit

18.10.2001

Zuletzt aktualisiert am

28.07.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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