RS Vwgh 1995/9/6 94/01/0787

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Veröffentlicht am 06.09.1995
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren
41/02 Staatsbürgerschaft

Norm

AVG §38;
StbG 1985 §6 Z1;
StbG 1985 §7 Abs1;
VwGG §34 Abs1;
VwRallg;

Rechtssatz

Die aufgrund des Beschlusses der Provisorischen Staatsregierung vom 29.8.1945 in Einzelfällen auf Ansuchen vorläufig angeordnete administrative Gleichstellung von "Südtiroler Optanten" mit Österreichern stellt lediglich allgemein an die Behörden gerichtete Weisungen dar, aus denen subjektive Rechte nicht abgeleitet werden können (Hinweis: E 17.2.1982, 01/0709/80).

Schlagworte

Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Grundsätzliches zur Parteistellung vor dem VwGH Allgemein

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1994010787.X06

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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