RS Vwgh 1995/9/6 95/12/0121

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Veröffentlicht am 06.09.1995
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Index

72/02 Studienrecht allgemein
72/13 Studienförderung

Norm

AHStG §40;
StudFG 1992 §13 Abs1;
StudFG 1992 §14;
StudFG 1992 §3;
StudFG 1992 §6 Z2;

Rechtssatz

Dem StudFG 1992 läßt sich aus keiner Bestimmung, auch nicht aus § 14 StudFG 1992 entnehmen, daß die Förderung eines ordentlichen inländischen Studiums, das zu einem anderen Abschluß führt als das "Ergänzungsstudium" auf Grund einer bedingten Nostrifikation ausgeschlossen wäre.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1995120121.X04

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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