RS Vwgh 1995/9/6 95/12/0201

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Veröffentlicht am 06.09.1995
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
63/05 Reisegebührenvorschrift

Norm

RGV 1955 §2 Abs3;
VwRallg;

Rechtssatz

Der Begriff "Dienstzuteilung" nach § 2 Abs 3 RGV ist nur auf Grund dieser Vorschrift selbst und nicht unter Heranziehung anderer dienstrechtlicher Bestimmungen zu ermitteln. Zweck der RGV ist die Abgeltung des Mehraufwandes, der dem Beamten durch Ortsveränderung entstanden ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1995120201.X01

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

22.04.2014
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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