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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §73 Abs2;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH B 1994/09/20 94/04/0153 1 (hier: Verlangen nach Zustellung von Bescheiden)Stammrechtssatz
Das Verlangen nach Setzung eines tatsächlichen Vorganges allein (hier: Zuleitung eines bestimmten Aktes an eine näher bezeichnete Behörde) löst keine Verpflichtung der Behörde zu einer Sachentscheidung aus (Hinweis E 17.2.1987, 85/05/0017).
Schlagworte
Verletzung der Entscheidungspflicht Diverses Zurückweisung - Einstellung Verschulden der Behörde §73 Abs2 letzter Satz AVGEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1995060162.X01Im RIS seit
20.11.2000